Im Januar 2022 hat das Landgericht München die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Damit kein EU-DSGVO Verstoss vorliegt müssen die Google Fonts zwingend auf dem lokale Server gespeichert werden damit keine Daten (IP-Adresse, Browser) zu Google übertragen werden.
Zur Vermeidung von Schadenersatzvorderungen im Rahmen von Abmahnungen bieten wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Webseite für 39,00 Euro an. Es handelt sich hierbei um eine technische Überprüfung – keine Rechtsberatung!